AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Beherbergungsvertrag

Gültig für Gästezimmer oder Zeltplatz

  • Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Hütte, der Wohnwagen oder Zeltplatz bestellt und zugesagt worden ist. Dies gilt für Buchungen die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.

  • Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer er Vertrag geschlossen wurde.

  • Das Gästehaus Marina-Nord als Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat es dem Gast Schadenersatz zu leisten. Dies gilt nicht für höhere Gewalt, oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Gründe.

  • Das Gästehaus haftet nicht für Diebstahl oder Verluste die während eines Aufenthaltes erfolgen. Das Gästehaus haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortung oder durch Dritte verursacht werden.

  • Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Mietobjekt nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gästehaus eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers/Hütte/Zeltplatz anzurechnen.

  • Der Gast ist verpflichtet, sich in den Räumen des Gästehauses und Zeltplatzes so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Dies gilt besonders für die Nachtruhe.

  • Bei Gruppenbuchungen wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € (Bar) erhoben. Diese Kaution wird für mögliche Schäden, Schlüsselverlust oder unzumutbare Verschmutzungen verwendet.

  • Bei Stornierung oder Reduzierung der Teilnehmerzahl fallen folgende Kosten an:

    • Gruppen, die das Haus als Alleinnutzer gebucht haben, entstehen
      - Bis 24 Wochen vor Anreise 10 % des Übernachtungspreises
      - grundsätzlich eine Stornogebühr von 50 €.

    • Sonstige Buchungen:
      -Bis 90 Tage vor Anreise 25 % des Übernachtungspreises
      -Bis 45 Tag vor Anreise 50 % des Übernachtungspreises
      -Bis 10 Tage vor Anreise 80 %.des Aufenthaltspreises
      -Am Tag der Anreise 100 % des Aufenthaltspreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Das Gästehaus ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Hütte/Zeltplatz nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

  • Das Gästehaus ist berechtigt, eine Anzahlung bis zu 20% der Gesamtsumme zu fordern. Diese Summe wird am Anreisetag mit den Gesamtkosten verrechnet.

  • Die Zahlung erfolgt am Anreisetag in Bar, oder per Überweisung im Voraus.

  • Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Preis nicht eingeschlossen.

  • Gerichtsstand für Unstimmigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist der Standort des Gästehauses.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen-

November 2019